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author | Laura Arjona Reina <larjona@debian.org> | 2024-01-18 15:47:29 +0100 |
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committer | Laura Arjona Reina <larjona@debian.org> | 2024-01-18 15:47:29 +0100 |
commit | e5d89bee63222e0966c4c21165caa794d6918383 (patch) | |
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-rw-r--r-- | german/News/2022/20220807.wml | 8 |
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diff --git a/german/News/2022/20220807.wml b/german/News/2022/20220807.wml index e6a85598347..0fd188aee62 100644 --- a/german/News/2022/20220807.wml +++ b/german/News/2022/20220807.wml @@ -1,7 +1,7 @@ <define-tag pagetitle>Besitz der Domain <q>debian.community</q></define-tag> <define-tag release_date>2022-08-07</define-tag> #use wml::debian::news -#use wml::debian::translation-check translation="7dcdd3e690d3084ffd92cb099c4321e35edccfc1" maintainer="Erik Pfannenstein" +#use wml::debian::translation-check translation="2ce2b9668a9ecb3b5d591df3a671da81cdcbedc4" maintainer="Erik Pfannenstein" <p> Die World Intellectual Property Organization (Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO) hat seiner @@ -20,6 +20,7 @@ In seiner Entscheidung führt das Gremium aus: <p> <blockquote> +<p> [...] der angefochtene Domain-Name ist identisch zum DEBIAN-Markenzeichen, was ein hohes Risiko mit sich bringt, dass der Domain-Name implizit dem Beschwerdeführer zugeordnet wird. [...] Unter Berücksichtigung dessen, dass der Beschwerdeführer Debian auf seiner Homepage @@ -27,6 +28,7 @@ prominent als ›Gemeinschaft‹ und nicht nur als ein Betriebssystem beschreibt Annahme nahe, dass der [.community-] Suffix zu einer Website führt, die [von Debian] betrieben oder unterstützt wird. Der angefochtene Domain-Name enthält keine kritisierenden oder anderen Bestandteile, die dazu führen, diesen Eindruck zu vermeiden oder zu bestätigen. +</p> </blockquote> <p> @@ -34,6 +36,7 @@ Außerdem stellte das Gremium fest: </p> <blockquote> +<p> Die Belege, die der Beschwerdeführer eingereicht hat, zeigen, dass einige Einträge die DEBIAN-Marke mit Informationen über einen anrüchigen Sex-Kult, bekannte Sexualstraftäter und Versklavung von Frauen in Verbindung bringen, desweiteren enthält ein Beitrag Bilder einer Brandmarkierung, mutmaßlich @@ -41,6 +44,7 @@ im Genitalbereich des Opfers. Der Übergang zwischen den Informationen zum Besch Art von Inhalten ist arrangiert und der Umfang der Inhalte ist nicht zufällig. Aus Sicht des Gremiums sind diese Beiträge absichtlich so angeordnet, dass sie einen Zusammenhang zwischen der DEBIAN-Marke und den anstößigen Vorgängen auf dieser Website implizieren und die Marke so schädigen. +</p> </blockquote> <p> @@ -49,6 +53,7 @@ anstößigen Vorgängen auf dieser Website implizieren und die Marke so schädig <blockquote> +<p> Nichts im Debian-Sozialvertrag oder sonst irgendwo deutet darauf hin, dass der Beschwerdeführer jemals dieser Art von Marken-Assoziationen zugestimmt hat, die der Antragsgegner auf seiner Website veröffentlicht. Der Antragsgegner weist zwar darauf hin, dass die DEBIAN-Marke lediglich im Bezug auf @@ -56,6 +61,7 @@ Software registriert ist. Die Beiträge greifen jedoch Mitglieder des Beschwerde DEBIAN-Software herstellen (statt der Software selbst), und nutzen die Marke in Verbindung mit dem strittigen Domain-Namen in einer Art und Weise, die absichtlich falsche Assoziationen mit der Marke selbst entstehen lässt. +</p> </blockquote> <p> |