#use wml::debian::template title="Historische Debian-Satzung v1.4" BARETITLE="true" #use wml::debian::translation-check translation="ba01cfdc529712e3626bdf15fd37d39e94126794" #use wml::debian::toc
Dies ist die am 7. Oktober 2007 ratifizierte Version 1.4. Sie ersetzt die am 24. September 2006 ratifizierte Version 1.3, die am 29. Oktober 2003 ratifizierte Version 1.2 und die am 21. Juni 2003 ratifizierte Version 1.1, welche ihrerseits die am 2. Dezember 1998 ratifizierte Version 1.0 ersetzt. Diese Version 1.4 wurde am 09. Januar 2015 durch die Version 1.5 ersetzt. Diese wiederum wurde am 13. Dezember 2015 durch die Version 1.6 ersetzt. Diese wiederum wurde am 14. August 2016 durch die aktuelle Version 1.7 ersetzt.
Das Debian-Projekt ist ein Verband von Einzelpersonen, die die Schaffung eines freien Betriebssystems zu ihrem gemeinsamen Anliegen gemacht haben.
Dieses Dokument beschreibt die Organisationsstruktur für formelle Entscheidungsfindung innerhalb des Projekts. Es beschreibt nicht die Ziele des Projekts oder wie es diese erreicht, und es enthält keine Richtlinien außer denen, die sich direkt auf den Prozess der Entscheidungsfindung beziehen.
Jede Entscheidung innerhalb des Projekts wird von einem oder mehreren der folgenden Organe und Einzelpersonen getroffen:
Das meiste vom Rest dieses Dokuments beschreibt die Befugnisse dieser Organe, ihre Zusammensetzung und Ernennung und das Verfahren bei ihrer Entscheidungsfindung. Die Befugnisse einer Person oder eines Organs können der Überwachung und/oder Einschränkung durch Andere unterworfen sein; in diesem Fall gibt dies der Eintrag des überwachenden Organs oder der Person an. In der obigen Liste ist eine Person oder ein Organ in der Regel vor irgendwelchen Personen oder Organen aufgeführt, deren Entscheidungen sie aufheben können oder die sie ernennen (oder ihnen dabei helfen) – jedoch kann nicht jeder, der vorher aufgeführt wird, jeden, der nachher aufgeführt wird, überstimmen.
Nichts in dieser Satzung erlegt irgendjemandem die Verpflichtung auf, für das Projekt Arbeit zu verrichten. Eine Person, die eine an sie delegierte oder ihr zugewiesene Aufgabe nicht erledigen möchte, muss es nicht tun. Jedoch darf sie nicht diesen Vorschriften oder Entscheidungen, die nach diesen Vorschriften ordnungsgemäß getroffen wurden, aktiv entgegenwirken.
Eine Person kann verschiedene Ämter innehaben, mit der Ausnahme, dass sich der Projektleiter, der Projekt-Schriftführer und der Vorsitzende des Technischen Ausschusses unterscheiden müssen, und dass der Projektleiter sich nicht zu seinem eigenen Delegierten ernennen kann.
Eine Person kann das Projekt verlassen oder ein bestimmtes Amt zu jeder Zeit niederlegen, indem sie dies öffentlich erklärt.
Ein einzelner Entwickler darf
Entwickler sind Freiwillige, die sich darin einig sind, die Ziele des Projekts insofern zu fördern, als sie an ihm teilhaben, und die ein oder mehrere Pakete für das Projekt betreuen oder andere Arbeit verrichten, welche der oder die Delegierten des Projektleiters als lohnenswert erachten.
Der oder die Delegierten des Projektleiters können es vorziehen, keine neuen Entwickler aufzunehmen, oder vorhandene Entwickler auszuschließen. Wenn die Entwickler verspüren, dass die Delegierten ihre Autorität missbrauchen, können sie selbstverständlich die Entscheidung durch einen Allgemeinen Beschluss außer Kraft setzen - siehe §4.1(3), §4.2.
Entwickler können diese Entscheidungen treffen, wie sie es für richtig halten.
Zusammen können die Entwickler
Den Projektleiter ernennen oder abberufen.
Diese Satzung abändern, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit einer 3:1-Mehrheit zu.
Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der Projektleiter oder einer seiner Delegierten befugt ist.
Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der Technische Ausschuss befugt ist, vorausgesetzt sie stimmen diesem mit einer 2:1-Mehrheit zu.
Nicht-technische schriftliche Richtlinien und Erklärungen herausgeben, ersetzen und zurückziehen.
Diese beinhalten Dokumente, welche die Ziele des Projekts und seine Beziehung zu anderen Gebilden der Freien Software beschreiben, sowie nicht-technische Richtlinien wie die Lizenzbedingungen für Freie Software, die Debian-Software erfüllen muss.
Sie können auch Positionserklärungen zu Tagesfragen hinzufügen.
Debian-Gesellschaftsvertragund
Debian Richtlinien für freie Software.
Entscheidungen über treuhänderisch verwaltetes Eigentum treffen, welches mit den Zwecken von Debian in Beziehung steht. (Siehe §9.)
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Projektleiter und dem amtierenden Schriftführer einen neuen Schriftführer ernennen.
Die Entwickler befolgen das Standard-Beschlussverfahren – siehe weiter unten. Einen Beschluss oder Abänderung wird eingebracht, indem sie von irgendeinem Entwickler beantragt und von mindestens K anderen Entwicklern befürwortet wird, oder wenn sie vom Projektleiter oder Technischen Ausschuss beantragt wird.
Aufschieben einer Entscheidung des Projektleiters oder seines Delegierten:
Der Projekt-Schriftführer lässt abstimmen. Stimmen, Stimmensummen und Ergebnisse werden während der Abstimmungsfrist nicht offen gelegt; nach der Abstimmung listet der Projekt-Schriftführer alle abgegebenen Stimmen auf. Die Abstimmungsfrist beträgt zwei Wochen, kann aber durch den Projektleiter um bis zu eine Woche variiert werden.
Die Mindestfrist für Diskussionen beträgt zwei Wochen, kann aber durch den Projektleiter um bis zu eine Woche variiert werden. Die Stimme des Projektleiters gibt den Ausschlag. Es gibt ein Quorum von 3Q.
Anträge, Befürwortungen, Abänderungen, Aufrufe zur Abstimmung und andere formelle Handlungen werden auf einer für die Öffentlichkeit lesbaren Mailingliste bekanntgegeben, die von dem bzw. den Delegierten des Projekt-Leiters bestimmt wird; jeder Entwickler kann dort Beiträge abgeben.
Stimmen werden in einer für den Schriftführer geeigneten Weise durch E-Mail abgegeben. Der Schriftführer legt für jede Abstimmung fest, ob die Abstimmenden ihre Stimme ändern können.
Q ist die Hälfte der Quadratwurzel aus der Anzahl der gegenwärtigen Entwickler. K ist Q oder 5, je nachdem, welches davon kleiner ist. Q und K brauchen nicht ganze Zahlen sein und werden nicht gerundet.
Der Projektleiter darf
Delegierte ernennen oder Entscheidungen an den Technischen Ausschuss delegieren.
Der Leiter darf einen Bereich mit fortlaufender Verantwortung oder eine bestimmte Entscheidung festlegen und diese an einen anderen Entwickler oder den Technischen Ausschuss übergeben.
Sobald eine bestimmte Entscheidung delegiert und getroffen wurde, darf der Projektleiter diese Delegierung nicht zurückziehen; jedoch darf er eine fortlaufende Delegierung eines bestimmten Verantwortungsbereichs zurückziehen.
Anderen Entwicklern Vollmacht erteilen.
Der Projektleiter kann Erklärungen zur Unterstützung von Standpunkten oder von anderen Mitgliedern des Projekts abgeben, gebeten oder ungebeten; diese Erklärungen haben dann und nur dann Kraft, wenn der Projektleiter befugt wäre, die fragliche Entscheidung zu treffen.
Jede Entscheidung treffen, welche dringende Handlung erfordert.
Dies gilt nicht für Entscheidungen, die nur durch einen Mangel an entsprechenden Maßnahmen allmählich dringend geworden sind, außer wenn es einen festen Stichtag gibt.
Jede Entscheidung treffen, für die niemand sonst Verantwortung trägt.
Entwürfe für Allgemeine Beschlüsse und Abänderungen einbringen.
Zusammen mit dem Technischen Ausschuss neue Mitglieder in den Ausschuss berufen. (Siehe §6.2.)
Sich einer ausschlaggebenden Stimme bedienen, wenn Entwickler abstimmen.
Der Projektleiter hat auch eine normale Stimme bei solchen Abstimmungen.
Die Diskussionsfrist für Abstimmungen der Entwickler variieren (wie oben).
Diskussionen unter Entwicklern leiten.
Der Projektleiter sollte versuchen, an Diskussionen unter den Entwicklern auf eine hilfreiche Weise teilzunehmen, die versucht, die Diskussion zu den vorhandenen Kernproblemen zu bringen. Der Projektleiter sollte nicht seine Leitungsposition benutzen, um seine eigenen persönlichen Ansichten zu befördern.
Im Einvernehmen mit den Entwicklern Entscheidungen fällen, die treuhänderisch verwaltetes Eigentum betreffen, welches mit den Zwecken von Debian in Beziehung steht. (Siehe §9.) Solche Entscheidungen werden den Mitgliedern durch den Projektleiter oder dessen Delegierte(n) mitgeteilt. Bedeutendere Ausgaben sollten beantragt und auf den Mailinglisten debattiert werden, bevor Gelder ausgezahlt werden.
Der Liste von vertrauenswürdigen Organisationen (siehe §9.3) Organisationen hinzufügen oder entfernen, die befugt sind, für Debian Vermögen anzunehmen und zu verwalten. Die zu einer solchen Entscheidung führende Beurteilung und Diskussion findet auf einer vom Projektleiter oder seines/seiner Delegierten bestimmten Mailingliste statt, auf der jeder Entwickler Beiträge abgeben kann. Es besteht eine Diskussionsfrist von mindestens zwei Wochen, bevor eine Organisation der Liste vertrauenswürdiger Organisationen hinzugefügt werden kann.
Niemand von den Obigen. Falls
Niemand von den Obigendie Wahl gewinnt, so wird das Wahlverfahren wiederholt – viele Male, falls nötig.
Niemand von den Obigen.
Der Projektleiter sollte versuchen, Entscheidungen zu treffen, die mit dem Meinungskonsens der Entwickler vereinbar sind.
Sofern es praktikabel ist, sollte der Projektleiter sich informell um die Ansichten der Entwickler bemühen.
Der Projektleiter sollte es vermeiden, seinen eigenen Standpunkt übermäßig zu betonen, wenn er in seiner Eigenschaft als Projektleiter Entscheidungen trifft.
Der Technische Ausschuss darf
Über jede Angelegenheit entscheiden, die technische Grundsätze betrifft.
Dies schließt die Inhalte der Handbücher für technische Richtlinien, Nachschlagematerial für Entwickler, Beispielpakete und das Verhalten nicht-experimenteller Paketbau-Werkzeuge ein. (In jedem dieser Fälle trifft jedoch der übliche Betreuer der entsprechenden Software oder Dokumentation anfänglich Entscheidungen; siehe §6.3.(5).)
Über jede technische Angelegenheit entscheiden, in der sich die Entscheidungsbefugnisse von Entwicklern überlappen.
In Fällen, bei denen Entwickler technische Richtlinien oder Standpunkte erfüllen müssen, die miteinander vereinbar sind (zum Beispiel, wenn sie über die Priorität miteinander im Konflikt stehender Pakete oder über das Eigentum am Namen eines Befehls verschiedener Meinung sind; oder darüber, welches Paket für einen Fehler verantwortlich ist, bei dem beide Betreuer sich einig sind, dass er ein Fehler ist; oder darüber, wer der Betreuer eines Pakets sein sollte), kann der technische Ausschuss die Angelegenheit entscheiden.
Eine Entscheidung treffen, wenn er darum gebeten wird.
Jede Person und jedes Organ kann eine eigene Entscheidung an den Technischen Ausschuss delegieren, oder von ihm Rat einholen.
Einen Entwickler überstimmen (benötigt eine 3:1-Mehrheit).
Der Technische Ausschuss kann einen Entwickler darum bitten, einen bestimmten technischen Handlungsweg zu beschreiten, sogar wenn der Entwickler dies nicht wünscht; dazu wird eine 3:1-Mehrheit benötigt. Zum Beispiel kann der Ausschuss festlegen, dass eine Beanstandung, die vom Einsender eines Fehlerberichts erhoben wurde, gerechtfertigt ist, und dass die vom Einsender vorgeschlagene Lösung erfüllt werden sollte.
Rat anbieten.
Der Technische Ausschuss kann seine Ansichten über jegliche Angelegenheit formell bekannt machen. Einzelne Mitglieder können natürlich informelle Erklärungen über ihre Ansichten und über die voraussichtlichen Ansichten des Ausschusses abgeben.
Zusammen mit dem Projektleiter neue Mitglieder in den Ausschuss berufen oder vorhandene Mitglieder abberufen. (Siehe §6.2.)
Den Vorsitzenden des Technischen Ausschusses ernennen.
Der Vorsitzende wird vom Ausschuss aus seinen Mitgliedern gewählt. Alle Mitglieder des Ausschusses werden automatisch nominiert; der Ausschuss beginnt eine Woche vor dem Freiwerden des Amtes zu wählen (oder sofort, wenn es bereits zu spät ist). Die Mitglieder können durch öffentliche Akklamation (d.h. Zuruf) für jedes Mitglied des Ausschusses stimmen, inklusive ihrer selbst; es gibt keine Vorgabe-Wahlmöglichkeit. Die Abstimmung endet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, oder wenn die Abstimmungsfrist abgelaufen ist. Das Ergebnis wird durch die in §A.6 des Standard-Beschlussverfahrens bestimmte Methode festgelegt.
Der Vorsitzende kann den Projektleiter zusammen mit dem Schriftführer vertreten.
Wie in §7.1(2) detailliert beschrieben wird, können der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer zusammen den Projektleiter vertreten, falls es keinen Projektleiter gibt.
Der Technische Ausschuss besteht aus bis zu 8 Entwicklern und sollte für gewöhnlich mindestens 4 Mitglieder haben.
Wenn es weniger als 8 Mitglieder gibt, kann der Technische Ausschuss dem Projektleiter ein oder mehrere neue Mitglieder empfehlen, der seinerseits (im Einzelfall) entscheiden kann, ob er sie ernennt oder nicht.
Wenn es 5 oder weniger Mitglieder gibt, kann der Technische Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder ernennen, bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht.
Wenn es für mindestens eine Woche 5 oder weniger Mitglieder gegeben hat, kann der Projektleiter ein oder mehrere neue Mitglieder ernennen, bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht – dies in Abständen von mindestens einer Woche pro Ernennung.
Falls der Technische Ausschuss und der Projektleiter sich einig sind, können sie ein im Technischen Ausschuss vorhandenes Mitglied entfernen oder ersetzen.
Der Technische Ausschuss bedient sich des Standard-Beschlussverfahrens.
Ein Beschlussentwurf oder eine Abänderung kann von jedem Mitglied des Technischen Ausschusses vorgeschlagen werden. Es gibt keine Mindestfrist für Diskussionen; die Abstimmungsfrist dauert bis zu einer Woche, oder bis über den Ausgang kein Zweifel mehr besteht. Mitglieder können ihre Stimmen ändern. Das Quorum beträgt 2.
Einzelheiten, die die Abstimmung betreffen.
Der Vorsitzende hat eine ausschlaggebende Stimme. Wenn der Technische Ausschuss darüber abstimmt, ob ein Entwickler, der ebenfalls Mitglied des Ausschusses ist, überstimmt werden soll, so darf dieser Entwickler nicht abstimmen (es sei denn, er ist der Vorsitzende – in diesem Fall kann er nur seine ausschlaggebende Stimme benutzen).
Öffentliche Diskussion und Entscheidungsfindung.
Diskussion, Beschlussentwürfe und Abänderungen, sowie Stimmen von Mitgliedern des Ausschusses werden auf der öffentlichen Diskussionsliste des Technischen Ausschusses veröffentlicht. Es gibt keinen gesonderten Schriftführer für den Ausschuss.
Vertraulichkeit der Ernennungen.
Der Technische Ausschuss kann vertrauliche Diskussionen durch private E-Mail, eine private Mailingliste oder andere Mittel abhalten, um Ernennungen in den Ausschuss zu diskutieren. Jedoch müssen Abstimmungen über Ernennungen öffentlich sein.
Keine Entwurfsarbeit in Einzelheiten.
Der Technische Ausschuss nimmt nicht am Entwurf neuer Vorschläge oder Richtlinien teil. Solche Entwurfsarbeit sollte von Einzelpersonen für sich oder zusammen durchgeführt werden und in gewöhnlichen Foren für technische Richtlinien und Entwürfe diskutiert werden.
Der Technische Ausschuss beschränkt sich darauf, Kompromisse zwischen Lösungen und Entscheidungen, welche anderswo vorgeschlagen und hinreichend gründlich diskutiert worden sind, auszuwählen oder aufzunehmen.
Einzelne Mitglieder des Technischen Ausschusses können selbstverständlich in eigener Sache an jedem Aspekt der Arbeit an Entwürfen und Richtlinien teilhaben.
Der Technische Ausschuss fasst Beschlüsse nur als letzten Ausweg.
Der Technische Ausschuss trifft keine technische Entscheidung, solange nicht Anstrengungen, diese durch einen Konsens zu entscheiden, unternommen wurden und fehlgeschlagen sind, außer wenn er von der Person oder dem Organ, das normalerweise dafür verantwortlich ist, darum gebeten wurde, eine Entscheidung zu treffen.
Der Schriftführer
Lässt unter den Entwicklern abstimmen und bestimmt die Anzahl und Person der Entwickler, wann immer dies die Satzung erfordert.
Kann zusammen mit dem Vorsitzenden des Technischen Ausschusses an die Stelle des Projektleiters treten.
Wenn es keinen Projektleiter gibt, können der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer in gegenseitigem Einvernehmen Entscheidungen treffen, wenn sie dies als unumgänglich betrachten.
Über jegliche Streitigkeit urteilen, die die Auslegung der Satzung betrifft.
Kann seine Befugnisse teilweise oder vollständig an jemand anderen übertragen oder eine solche Delegierung zu jeder Zeit zurücknehmen.
Der Projekt-Schriftführer wird vom Projektleiter und dem gegenwärtigen Projekt-Schriftführer ernannt.
Wenn der Projektleiter und der gegenwärtige Projekt-Schriftführer sich nicht auf eine neue Ernennung einigen können, müssen sie die Entwickler auf dem Weg eines Allgemeinen Beschlusses darum bitten, einen Schriftführer zu ernennen.
Wenn es keinen Projekt-Schriftführer gibt, oder der gegenwärtige Projekt-Schriftführer nicht erreichbar ist und seine Vollmacht über eine Entscheidung nicht abgegeben hat, kann der Vorsitzende des Technischen Ausschusses als stellvertretender Schriftführer die Entscheidung treffen oder delegieren.
Die Amtszeit des Projekt-Schriftführers beträgt 1 Jahr, nach dessen Ablauf dieser oder ein anderer Schriftführer (wieder-)ernannt werden muss.
Der Projekt-Schriftführer sollte gerechte und vernünftige Entscheidungen treffen, die vorzugsweise mit dem Konsens der Entwickler vereinbar sind.
Wenn der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer zusammen stellvertretend für einen abwesenden Projektleiter handeln, sollten sie nur wenn absolut notwendig Entscheidungen treffen, und nur, wenn diese vereinbar mit dem Konsens der Entwickler sind.
Die Delegierten des Projektleiters
Die Delegierten werden durch den Projektleiter ernannt und können vom Projektleiter nach seinem Ermessen ersetzt werden. Der Projektleiter kann weder die Position des Delegierten von bestimmten Entscheidungen des Delegierten abhängig machen, noch kann er sich über eine Entscheidung hinwegsetzen, die einmal von einem Delegierten getroffen wurde.
Delegierte können Entscheidungen treffen, wie sie es für richtig halten, jedoch sollten sie versuchen, gute technische Entscheidungen zu vollziehen und/oder dem Meinungskonsens zu folgen.
In den meisten Gerichtsbarkeiten auf der Welt ist Debian nicht in der Lage, direkt Vermögen oder anderes Eigentum zu besitzen. Daher muss Eigentum von einer Reihe von Organisationen besessen werden, wie in §9.2 genauer beschrieben wird.
Traditionell war SPI die einzige Organisation, die befugt war, Eigentum und Gelder für das Debian-Projekt zu besitzen. SPI wurde in den Vereinigten Staaten gegründet, um dort Geld treuhänderisch zu verwalten.
SPI und Debian sind getrennte Organisationen, welche einige Ziele miteinander teilen. Debian ist dankbar für die rechtliche Unterstützung, die SPI anbietet.
Debian-Entwickler werden nicht allein durch den Vorzug, Debian-Entwickler zu sein, Beauftragte oder Angestellte von für Debian treuhänderisch Vermögen verwaltenden Organisationen, oder voneinander, oder von Personen mit Befugnis im Debian-Projekt. Eine als Entwickler handelnde Person tut dies als Einzelperson, im eigenen Namen. Solche Organisationen dürfen jedoch aus eigenem Antrieb Beziehungen zu Einzelpersonen unterhalten, die auch Debian-Entwickler sind.
Eine Organisation, welche für Debian Vermögen verwaltet, hat keine Befugnis hinsichtlich Debians technischer oder nichttechnischer Entscheidungen, außer, dass keine von Debians Entscheidungen bezüglich irgendwelchen von der Organisation verwalteten Eigentums von der Organisation verlangen möge, außerhalb ihrer rechtlichen Befugnis zu handeln.
Debian beansprucht keine Befugnis über eine Organisation, welche Vermögen für Debian verwaltet, außer der Benutzung des für Debian treuhänderisch verwalteten Eigentums.
Jegliche Spenden für das Debian-Projekt müssen an eine aus einer Reihe von Organisationen gehen, die vom Projektleiter (oder eines Delegierten) dazu ernannt wurden, für den Umgang mit für das Debian-Projekt verwendetem Vermögen befugt zu sein.
Organisationen, die für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten, sollten für den Umgang mit diesem Vermögen angemessene Verpflichtungen eingehen.
Debian unterhält eine öffentliche Liste von vertrauenswürdigen
Organisationen (List of Trusted Organisations
), die Spenden
annehmen und für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten (hierbei
sind sowohl Sachvermögen als auch geistiges Eigentum
inbegriffen). Die Liste enthält sowohl die Verpflichtungen, die
diese Organisationen eingehen, als auch wie mit diesem Vermögen
umgegangen wird.
Diese Vorschriften betreffen gemeinschaftliche Entscheidungsfindung durch Ausschüsse sowie direkte Abstimmungen, wie oben angegeben.
Das formelle Verfahren beginnt, wenn ein Beschlussentwurf beantragt und befürwortet wird, je nach Bedarf.
Weitere Diskussion, wenn nicht eine andere bestimmt wurde.
Der Antragsteller eines Beschlusses oder einer nicht angenommenen Abänderung kann diese zurückziehen. In diesem Fall können neue Antragsteller hervortreten, um sie am Leben zu halten; dann wiederum wird die erste Person, die dies tut, der neue Antragsteller, und alle anderen werden Befürworter, wenn sie dies nicht bereits sind.
Ein Befürworter eines Beschlusses oder einer Abänderung (es sei denn, sie wurde angenommen) kann seine Befürwortung zurückziehen.
Wenn die Zurückziehung durch den Antragsteller und/oder die Befürworter bedeutet, dass der Beschluss keinen Antragsteller oder nicht genug Befürworter hat, wird über sie nicht abgestimmt, es sei denn, dies wird berichtigt, bevor der Beschluss verfällt.
Wenn innerhalb von 4 Wochen ein vorgeschlagener Beschluss nicht diskutiert, nicht abgeändert, darüber abgestimmt oder auf andere Weise behandelt wurde, kann der Schriftführer eine Erklärung abgeben, dass man dabei ist, die Angelegenheit zurückzuziehen. Wenn keiner der Befürworter der Anträge innerhalb einer Woche Einwände erhebt, wird die Angelegenheit zurückgezogen.
Der Schriftführer kann seiner Erklärung, falls angebracht, auch Vorschläge beifügen, wie man weiter vorgehen soll.
Aufruf zur Abstimmungaufgenommen.
Anmerkung: Wahlmöglichkeiten, welche die Abstimmenden über die Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangieren, sind Wahlmöglichkeiten, die sie annehmbar finden. Unter die Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangierte Wahlmöglichkeiten sind Wahlmöglichkeiten, die sie nicht annehmbar finden.
Wenn das Standard-Beschlussverfahren benutzt werden soll, muss der darauf bezugnehmende Text bestimmen, was ausreicht, um einen Beschlussentwurf einzubringen und/oder zu befürworten, wie lange die Mindestfrist für Diskussionen dauert, und wie lange die Abstimmungsfrist dauert. Er muss auch jegliche Supermajorität und/oder das Quorum (und Vorgabe-Wahlmöglichkeit) bestimmen, die zu verwenden sind.
Der Präsens Indikativ (zum Beispiel ist
) bedeutet, dass
die Aussage eine Vorschrift in dieser Satzung ist. Darf
oder kann
zeigt an, dass es im Ermessen der Person oder des
Organs liegt. Sollte
bedeutet, dass es als gute Sache
betrachtet würde, wenn der Satz befolgt würde, aber er ist nicht
bindend. Als Zitat markierter Text, so wie dieser, stellt nur
Beweggründe dar, und bildet keinen Teil der Satzung. Er darf nur
dazu benutzt werden, um in Zweifelsfällen bei der Interpretation zu
helfen.
Anmerkung des Übersetzers: Obwohl diese Übersetzung mit Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der englische Originaltext dieser Satzung verbindlich.